Naturorientierter Kindergarten - Grashüpfer
Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
(30 Stunden / Woche)
Im Naturorientierten Kindergarten werden 15 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren hauptsächlich auf dem Gelände der Stadtteilfarm Huchting betreut.
Die wichtigsten Elemente des pädagogischen Konzeptes sind:
- Kindern die Möglichkeit geben, ihren natürlichen Bewegungsdrang auszuleben;
- das Gelände der Stadtteilfarm gibt unendlich viele Anreize zur Schulung aller Sinne;
- das Leben mit Tieren und Pflanzen weckt das Bewusstsein der Kinder für Natur und Umwelt, was durch sachliche Erklärungen allein nicht erreicht werden kann;
- das Spielen mit natürlichen Materialien regt die Kreativität und Fantasie der Kinder an;
- das soziale Leben in der Natur fördert Selbständigkeit, Kompetenz und Verantwortung der Kinder.
Die Natur bietet uns eine Vielfalt an Möglichkeiten und Erfahrungen in Bezug auf Bewegung, Sprache, Forschen und Entdecken, sowie im sozialen Miteinander. Sie lässt unseren Kindern den Raum und die Zeit für kreatives Gestalten und Ausleben der Fantasie. Auch alltägliche Angebote, wie malen oder basteln finden draußen statt und werden mit Naturmaterialien verbunden.
In der Kindergruppe wird auf ein gesundes und abwechslungsreiches Frühstück geachtet. Außerdem erhalten die Kinder ein frisch gekochtes vollwertiges Mittagessen aus der Küche des Mütter- und Familienzentrums.
Elternbeiträge für die Betreuung in unseren Kindergruppen
Die Höhe des Betreuungsentgeltes in den verschiedenen Gruppen richtet sich nach einer Verwaltungsanweisung der Stadt Bremen für Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine. Das Mütter- und Familienzentrum Huchting e.V. berechnet jeweils den angegebenen Höchstbeitrag. Dazu kommen € 35,00 für das Mittagessen, eine Hygiene- und Frühstücksumlage und unser Mitgliedsbeitrag (wir sind ein Verein).
Für Kinder ab dem Monat, indem sie 3 Jahre alt werden, ist die Kinderbetreuung bis 6 Stunden kostenfrei. Bei einer „Vollzeitbetreuung“ (z.B. wegen Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung, Schule, etc.) muss dieser Bedarf nachgewiesen werden bevor die Kosten übernommen werden.
Das Mittagessen, die Umlage und der Mitgliedsbeitrag sind weiterhin kostenpflichtig.
Für Kinder unter 3 Jahren gilt: Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung kann von der Stadt Bremen auf Antrag erstattet werden. Dieser Antrag muss seit dem 1. August 2017 bei der Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie auch die Ansprechpartner, Öffnungszeiten und andere wichtige Informationen.
Die Zuschüsse sind einkommensabhängig und können bis zu 100% betragen. Bei Vorlage des Bremenpass bei der Elternbeitragsstelle erhalten Sie auch für das Mittagessen Zuschüsse.
Grundsätzlich gilt: Der Mitgliedsbeitrag sowie die Hygiene- und Frühstücksumlage sind nicht erstattungsfähig und müssen von den Eltern selbst übernommen werden.