Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf dieser Seite finden Sie unsere Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Webseite. Derzeit arbeiten wir an einer vollständigen Erklärung.
Diese Erklärung wurde im Februar 2021 erstellt und zuletzt am 17. Februar 2021 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an . Bitte beschreiben Sie in der E-Mail, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist. Die Übersendung von entsprechenden Screenshots und ein Link zu der genauen Adresse im Internet ist hierbei immer hilfreich.
Sowohl unsere eigenen Mitarbeiter als auch unsere Webagentur PortUNA Neue Medien GmbH arbeiten an der barrierefreien Zugänglichkeit.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich bei der entsprechenden Stelle beschweren. Wenn Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben und die Barriere immer noch besteht, können Sie sich an folgende Stelle wenden: Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik. Diese Stelle ist für die Durchsetzung und Überwachung der Barrierefreiheit in Bremen zuständig.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden und öffentlichen Stellen zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen.
Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht barrierefrei
Wir bemühen uns, dieses Angebot bestmöglich barrierefrei zu gestalten. Trotzdem kann es beispielsweise durch Updates zugrunde liegender Software dazu kommen, dass Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sind.
In seltenen Fällen können wir mit bestehenden Technologien noch keine vollständige Barrierefreiheit herstellen oder sind aufgrund der Tatsache, dass uns solche Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt werden, aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Inhalte barrierefrei darzustellen. Wir bemühen uns hier aber grundsätzlich um den Einsatz zumindest barrierearmer Technologie.
Abkürzungen, Akronyme oder anderssprachige Worte im Text
Abkürzungen, Akronyme oder anderssprachige Worte im Text werden derzeit noch nicht entsprechend gekennzeichnet und erläutert. Die Umsetzung ist in Planung.
Information zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache
zum Download: DGS_Erklärung_Barrierefreiheit
Information zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
• wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
• wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
• Ämter und Behörden
• einige Firmen für Wohnungsbau
• Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
• einige Museen, Bibliotheken und Theater
• einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
• auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
• in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
• Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
• Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
• Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
• In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
• mit einer E-Mail
• mit einem Anruf
• mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 / 83 00 92 41
E-Mail:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
• Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
• Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
• Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail:
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
• nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
• nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.