Beitragsfreiheit ab 08/2019

Beitragsfreiheit für Ü3-Plätze ab dem Kitajahr 2019/20

 

Ab dem Kitajahr 2019/20 soll die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen (Ü3) für das Land Bremen beitragsfrei gestaltet werden. Die Bremische Bürgerschaft hatte die Senatorin für Kinder und Bildung im März 2018 aufgefordert, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Am 7. August 2018 wurden das Konzept und die weitere Vorgehensweise im Senat vorgestellt.
In Anlehnung an Niedersachsen soll die Beitragsfreiheit 40 Wochenstunden umfassen und für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres gelten, also unabhängig von der besuchten Angebotsform für die Betreuung in Krippen-, Kindergarten- und alterserweiterten Gruppen sowie in Tagespflege. Der Beitrag zur Verpflegung – 35 Euro für das Mittagessen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen – soll, ebenfalls analog zu Niedersachsen, unverändert bestehen bleiben. Für Inhaberinnen und Inhaber des Bremen-Passes wird die Verpflegung weiterhin aus dem Bildungs- und Teilhabepakt des Bundes abgerechnet.

Quelle: Pressestelle des Senats vom 07.08.2018