Kindertagesbetreuung - Stiftchen

Montags bis Freitags von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

(40 Stunden / Woche)

 

Die Kindergruppe mit 9 Kindern im Alter zwischen 1 bis 3 Jahren bringt Leben in das Stadtteilhaus Huchting.

Das generationsübergreifende Konzept ermöglicht den Kindern eine heutzutage leider viel zu selten gewordene Lebenssituation zu erfahren. Jung und Alt brauchen Zeit um zusammen zu wachsen. Spielecken im Stadtteilhaus und der Garten der Generationen bietet Raum um sich ungezwungen zu begegnen und erste Kontakte entstehen zu lassen. Gegenseitige Besuche, gemeinsames backen, malen und kneten bereichern den Alltag der Kinder und Bewohner. Das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken, ihre individuelle Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten sind Ziele der pädagogischen Arbeit.

 

In erster Linie möchten wir, dass sich die Kinder in der Gruppe gut eingewöhnen und geborgen fühlen. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld schaffen wir eine harmonische und familiäre Atmosphäre. Die Kindereinrichtung bietet einen Lebens- und Erfahrungsraum, der auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten ist. Wir sehen die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten und unterschiedlichem Entwicklungstempo, welches von uns respektiert und akzeptiert wird.

 

 

Elternbeiträge für die Betreuung in unseren Kindergruppen

 

Die Höhe des Betreuungsentgeltes in den verschiedenen Gruppen richtet sich nach einer Verwaltungsanweisung der Stadt Bremen für Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine. Das Mütter- und Familienzentrum Huchting e.V. berechnet jeweils den angegebenen Höchstbeitrag. Dazu kommen € 35,00 für das Mittagessen, eine Hygiene- und Frühstücksumlage und unser Mitgliedsbeitrag (wir sind ein Verein).


Für Kinder ab dem Monat, indem sie 3 Jahre alt werden, ist die Kinderbetreuung bis 6 Stunden kostenfrei. Bei einer „Vollzeitbetreuung“ (z.B. wegen Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung, Schule, etc.) muss dieser Bedarf nachgewiesen werden bevor die Kosten übernommen werden.
Das Mittagessen, die Umlage und der Mitgliedsbeitrag sind weiterhin kostenpflichtig.

 

Für Kinder unter 3 Jahren gilt: Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung kann von der Stadt Bremen auf Antrag erstattet werden. Dieser Antrag muss seit dem 1. August 2017 bei der Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung gestellt werden. Unter diesem Link finden Sie auch die Ansprechpartner, Öffnungszeiten und andere wichtige Informationen.

Die Zuschüsse sind einkommensabhängig und können bis zu 100% betragen. Bei Vorlage des Bremenpass bei der Elternbeitragsstelle erhalten Sie auch für das Mittagessen Zuschüsse.

 

Grundsätzlich gilt: Der Mitgliedsbeitrag sowie die Hygiene- und Frühstücksumlage sind nicht erstattungsfähig und müssen von den Eltern selbst übernommen werden.